Künstlersozialabgabe

Zitat AGD (Allianz deutscher Designer):

»Rückblick: Worum geht es eigentlich, Künstlersozialkasse (KSK)? Nie gehört …

Die KSK ist eine Pflichtversicherung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler, worunter auch Kreative mit Schwerpunkt Design oder Text fallen können. Sie umfasst die gesetzliche Kranken-, Pflege- sowie Rentenversicherung und teilt die Beiträge ähnlich wie bei Angestellten solidarisch auf. Unterschied: bei der KSK übernehmen die Auftraggeber 30% des Beitrags, bei Arbeitgebern sind es 50% und der Staat gibt bei der KSK die „fehlenden“ 20% dazu. Auftraggeber von Designern heißen im KSK-Jargon „Verwerter“ oder „Eigenwerber“ und sie werden abgabepflichtig, wenn Sie „nicht nur gelegentlich“ Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen – 2014 wurde das mit 400,– Euro Auftragsvolumen im laufenden Kalenderjahr präzisiert. Der Verwerteranteil heißt Künstlersozialabgabe (KSA) und wird in jedem Jahr neu und gemessen am tatsächlichen Finanzbedarf festgelegt, in den Jahren zwischen 2008 und 2013 lag er zwischen 3,8% und 5,5% des Netto-Rechnungsbetrags (ohne Auslagen, wie Reise- oder Materialkosten). Die KSA-Pflicht wird erfüllt, indem am Jahresanfang eine Sammelmeldung über alle im vergangenen Jahr bezahlten Rechnungen an kreative Selbständige zusammen mit Rechnungskopien abgegeben wird.

Und wo liegt nun das Problem?

Obwohl das Künstlersozialversicherungsgesetz seit 1983 in Kraft ist, wird es bei Buchhaltung und Steuerberatung, in Existenzgründerseminaren oder Business-Ratgebern (immer noch) vergessen oder übersehen. Und weil es drei Jahrzehnte lang nur stichprobenartige Prüfungen bei Unternehmen und Vereinen gab, passiert es (immer noch), dass nach solch einem ersten Kontakt mit der KSK Auftraggebern eine Nachforderung rückwirkend für bis zu fünf Jahre ins Haus flattert.
Das ist ärgerlich für die Auftraggeber, denn die Ausgabe war nicht eingeplant. Es passiert, dass dieser Ärger das gute Verhältnis zwischen Designerinnen oder Designern und ihren Kunden stört. „Warum haben Sie mich nicht informiert? Wieso zahle ich für Ihre Leistungen, aber nicht für die Rechnung der Werbeagentur Müller GmbH? Warum zahle ich, obwohl Sie gar nicht dort versichert sind?“

Müssen Sie Ihre Kunden informieren und beraten?

Rechtlich betrachtet müssen Sie beides nicht. Sie erklären einer Wirtin ja auch nicht, welche Hygienevorschriften gelten und als Webdesigner formulieren Sie keine AGBs für den Online-Shop eines Kunden. Das liegt alles außerhalb Ihres Arbeits- und Verantwortungsbereichs. Aber es birgt auch kein Konfliktpotential für Ihre gemeinsame Geschäftsbeziehung, wenn die Kontrolleure vom Gesundheitsamt in der Restaurantküche stehen oder eine Käuferin von ihrem Widerrufsrecht für den Online-Kauf Gebrauch macht.
Die Künstlersozialabgabe ist auch kein Konfliktpotential bei der Arbeit für Agenturen, Verlage, Theater, Museen, Galerien oder Kulturvereine, denn wo auch Verträge mit Schauspielern, Autorinnen, Musikern oder Comedians gemacht werden, ist die KSA Geschäftsalltag.
Wenn Ihre Auftraggeber aus anderen Branchen kommen oder insbesondere, wenn Sie schon die eine oder andere Rückfrage oder Diskussion mit Ihren Kunden dazu hatten, dann könnte ein proaktiver Informationsservice für Sie eine Überlegung wert sein. Am Ende Ihrer Angebote stehen doch ohnehin ein paar Hinweise: „Dieses Angebot ist freibleibend und gültig bis …, es gelten die Allgemeinen Vertragsgrundlagen vom…, die beigefügt sind.“ Zahlungsziele und die Freude auf eine baldige Zusammenarbeit inklusive.
Probieren Sie es einmal kurz und schmerzlos: „Bitte denken Sie daran, die Rechnung Ihrer Jahresmeldung an die Künstlersozialkasse beizufügen. Mehr Infos auf www.kuenstlersozialkasse.de oder bei Ihrer Steuerberatungskanzlei.“ (Bei Angeboten an Privatpersonen können Sie sich das sparen, zum Beispiel bei Entwürfen für ihre Hochzeitseinladungen.)«

 

Macht die KSK den Auftrag teurer?
Nein, denn der KSA-Satz ist günstiger als der normale Sozialversicherungssatz. Das heißt: Beauftragt man anstelle eines freien Grafikers oder Designers eine Werbeagentur, muss man auch für die Sozialversicherungsbeiträge der Angestellten und der Chefs bezahlen – sie werden nur nicht extra ausgewiesen, sondern sind im Preis mit einkalkuliert.